Pflanzaktion „Streuobst für alle!“  -  Die Aktion ist beendet!

 
„Streuobst für alle!“ ist Teil des „Bayerischen Streuobstpakts“, in dem unterschiedlichste Verbände, Vereine und Behörden zusammenarbeiten. Ziel ist es, bis zum Jahr 2035 eine Million neuer Obstbäume zu pflanzen.


Was ist Streuobst?

Streuobst sind hochstämmige Obstbäume, die – im Gegensatz zu Obstplantagen – verstreut und in größeren Abständen in Gärten, an Ortsrändern, entlang von Wegen und Feldern oder auf einer Wiese in der Landschaft stehen. Früher war es vollkommen normal, dass sich die Bäume wie ein Gürtel um die Dörfer zogen. Diese Form der Kulturlandschaft soll durch die Aktion wieder mehr Wertschätzung erfahren. Die häufigsten Streuobstarten sind Apfel, Birne, Pflaume, Walnuss und Wildobstsorten.
Eine Streuobstwiese erlaubt eine Nutzung auf zwei Etagen: am Boden als Grünland oder Weide, darüber für das Obst. Dünger und Pestizide sind tabu. Die Bäume haben genügend Platz, um große Baumkronen auszubilden und auch in Würde altern zu können. Genau das macht sie zu wertvollen Lebensräumen, die unsere Kulturlandschaft mit einer enormen Artenvielfalt berei-chern. Streuobstbestände gehören mit rund 5000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa.


Das kann gepflanzt werden:

Kernobst (Apfel und Birne), Steinobst (Pflaume und Kirsche), Walnuss, Quitte, Wildobst wie  Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel.
Nicht gefördert werden Hasel, sowie neuere Apfel- und Birnensorten, Bäume für Erwerbsanlagen oder Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z.B. im Zuge von Ausgleichs- und  Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen.


Die Qualität muss stimmen: 

Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben. Containerpflanzen werden nicht gefördert. Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.


Dauerhafte Sicherung

Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Bei der Aktion muss sichergestellt werden, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.


Wie können Sie mitmachen?

Das Förderprogramm läuft seit einem knappen Jahr. Dabei unterstützt das Amt den Kauf von Obstbäumen. Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen mit bis zu 45 Euro je Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Als Eigenanteil bleiben lediglich evt. Mehrkosten des Baumes sowie Aufwendungen für das Pflanzmaterial (Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz, etc.). Wichtig ist eine fachgerechte Pflanzung sowie dauerhaft gesicherte Pflege- und Schnittmaßnahmen.

Unser Obst- und Gartenbauverein übernimmt die notwendige Bündelungsfunktion, die Bestellung und Weitergabe der Streuobstbäume. Auch für Fachfragen sind wir gerne Ansprechpartner!


Die Aktion ist leider beendet!